§ 1 Grundlage
Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder sowie die Gebühren für die Nutzung besonderer Vereinsangebote. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit geändert werden. Die Grundlage für diese Beitragsordnung findet sich in § 4 der Vereinssatzung in der Fassung vom 30.03.2024.
§ 2 Solidaritätsprinzip
Die Mitgliederbeiträge sind eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beiträge pünktlich und in vollem Umfang bezahlen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben gegenüber den Mitgliedern erfüllen.
Die Höhe der Beitragspflicht richtet sich nach dem Mitgliederstatus.
§ 3 Beitragshöhe
Jedes ordentliche Mitglied hat einen monatlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags richtet sich nach dem gemeldeten Bedarf:
0-10 g/Monat: 5 Euro
10-30 g/Monat: 15 Euro
30-50 g/Monat: 25 Euro
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf solche Zahlungserleichterungen besteht nicht.
§ 4 Zahlungsform
Die Mitgliedsbeiträge sind per Lastschriftverfahren oder Kontoüberweisung zu zahlen.
Das Vereinskonto wird bei der Sparkasse Saarlouis geführt,
IBAN: DE63 5935 0110 0370 0990 95
BIC: KRSADE55XXX
Für Beitragsrückstände werden Mahngebühren in Höhe von 10 Euro pro Mahnung erhoben.
Die Mitglieder müssen den Verein umgehend schriftlich über Änderungen ihrer Kontoverbindung informieren.
§ 5 Gebühren
Die Aufnahmegebühr für neue Mitglieder beträgt 50 Euro. Bis zum 01.10.2024 wird die Aufnahmegebühr ausgesetzt.
Für die Abgabe von Cannabis an Mitglieder wird eine Gebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr wird vom Vorstand unter Einhaltung von § 5 der Vereinssatzung halbjährlich festgesetzt.
§ 6 Datenverarbeitung
Die Beitragserhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die dafür erforderlichen Daten der Mitglieder (Name und Kontoverbindung) werden gemäß den Vorgaben der DSGVO gespeichert.
§ 7 Vereinsaustritt
Die Beitragspflicht endet mit der Mitgliedschaft.
Ein Vereinsaustritt ist gemäß § 3 der Vereinssatzung möglich.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 01.07.2024 in Kraft.